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Stichwort English Beschreibung
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen Financial Intelligence Unit of the Federal German Criminal Police Office Beim Bundeskriminalamt wurde eine Zentralstelle für Verdachtstanzeigen eingerichtet. Im internationalen Sprachgebrauch nennt man vergleichbare Einrichtungen in den Mitgliedsstaaten der EU "Financial Intelligence Unit" (FIU). Sie ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Geldwäschegesetz. Diese Anzeigen werden ausgewertet und mit Erkenntnissen anderer nationaler Stellen abgeglichen. Für den Fall, dass sich Verdachtsmomente so verdichten, dass eine Verfolgung angezeigt erscheint, werden die Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder übermittelt. Durch die Novellierung des Geldwäschegesetzes vom 15.02.2002 wurden neben Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern auch die Immobilienmakler in den Pflichtenkreis des Gesetzes mit einbezogen. Im Jahr 2005 gingen bei der Zentralstelle 8.241 Verdachtsanzeigen ein.